1. Ferienwohnung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Vermietenden für den Mieter.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Mietsache zu anderen als privaten Mietzwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Bei den hier betreffenden Räumen der Ferienwohnung Nummero15 – nachfolgend ‚Ferienunterkunft‘ oder ‚Mietsache‘ – handelt es sich um die Räume der Wohnung im Erdgeschoss des Mehrparteienwohnhauses Mauerstraße 15 in 74523 Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, Gemarkung Stadt Schwäbisch Hall, Flurstück 336

2. Vermieter

Vermieter ist die VECCIONOVA Grundstückgesellschaf Schäfer & Schliwin GbR mit Sitz in Im Haal 2, 74523 Schwäbisch Hall; Gesellschafter: Ursel Schäfer, Gerd Schäfer, Torsten Schliwin, Ferdinand M. Schäfer M.A – im Folgenden ‚Vermieter‘ genannt

3. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

4. Buchung und Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung vom Vermieter übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Ferienwohnung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit zu gefährden. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

5. Aufenthalt und Nutzung der Mietsache

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter und Elektrogeräte ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind. Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 55,00Euro pro Person und Nacht, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

6. Leistungen, Preise, Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Vermieter beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von dem Vermieter verauslagt wird. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

Die Bezahlung der vereinbarten Preise ist im Voraus fällig. Der Kunde erhält rechtzeitig vorher eine entsprechende Rechnung des Vermieters, in der alle bestellten Leistungen einzeln aufgeführt werden und welche die jeweilige Mehrwertsteuer eindeutig ausweist. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so kann der Vermieter Verzugszinsens und Verzugskosten in der gesetzlichen Höhe vom Mieter verlangen. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Der Kunde bezahlt die vereinbarte Vergütung spätestens bis 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums. Bei Mietzeiträumen von mehr als einem Monat kann der Vermieter eine Sicherheitsleistung / Kaution vom Mieter verlangen. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Rücktritt

Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils mindestens in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Mietsache sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung, sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Mieter hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung an den Vermieter zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

  • Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • Bei Rücktritt bis 44 – 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • Bei Rücktritt bis 32 – 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • Bei Rücktritt bis 21 – 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
  • Bei Rücktritt bis 11 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Die Erklärung über einen Rücktritt vom Vertrag muss mindestens in Textform erfolgen. Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 60 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Mieter dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8. Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund

Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Mietsachen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann der Vermieter unterbinden bzw. abbrechen. Der berechtigte Rücktritt des Vermieters oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung, begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt und / oder eine Kündigung ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Kunden bestehen, so kann der Vermieter den Anspruch pauschalieren. Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

9. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Mietsache

Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Mietsache in einer bestimmten, über das durchschnittliche Maß hinausreichende Beschaffenheit, sofern das nicht ausdrücklich vorher zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. Die Mietsache steht dem Mieter spätestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietsachen dem Vermieter spätestens um 13:00 Uhr geräumt zur Verfügung

zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Mietsache für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises für den Zusatztag in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr mindestens 90%. Ansprüche des Vermieters auf Schadenersatz, z.B die Unterbringung von Folgegästen in einem Hotel, gegenüber dem Verursacher bleiben darin unberührt. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


10.Stellplätze

Der Vermieter bietet dem Mieter keinen PKW-Stellplatz an. Ferner bietet der Vermieter dem Mieter für eine geringe pauschale Zusatzgebühr bis zu 2 Fahrradstellplätze in einem geschlossenen Fahrradkeller an, zudem nur die Bewohner und Eigentümer des Hauses Zutritt haben. In dem Fahrradkeller besteht die Möglichkeit, E-Bikes an eine übliche Steckdose anzuschließen. Die hierfür anfallenden Energiekosten sind mit der pauschalierten Einstellgebühr abgegolten.

11.Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Für vom Mieter in die Mietsache eingeführte Sachen haftet der Vermieter gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Mieter Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einführen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit Zimmer in der Au zu treffen; Der Mieter muss in diesem Fall auf dieses Erfordernis hinweisen. Zurückgebliebene Sachen des Mieters werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Mieter. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Mieters. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 150,00 EUR fällig.

Der Vermieter haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Zimmer in der Au beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

12.Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

13.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

[Stand: 20.07.2025]